Barrierefrei unterwegs
mit Bahn und Bus
Recht auf
Selbstbestimmung
Chancengleich und
selbstbewusst – so
wollen alle Menschen
mobil sein können – mit
oder ohne Behinderung.
Im Bundesgesetz über die
Gleichstellung von
Menschen mit
Behinderungen wurde
dieser Anspruch in einen
gesetzlichen Rahmen
gegossen und ist
umzusetzen. Die
Umsetzung bedarf
immenser technischer und
finanzieller
Anstrengungen. Vor allem
ist dabei die Sichtweise
von Menschen mit
Behinderungen zu
berücksichtigen und
deren Anspruch, autonom
ohne ständige Hilfe
unterwegs zu sein. Dass
behindertengerechte
Ausstattung und
Gestaltung – gerade im
Öffentlichen Verkehr –
sehr vielen Menschen
zugute kommt,beweisen
die Beiträge im „Thema“.
Junge Familien,
Senioren, Menschen mit
viel Gepäck – sie alle
profitieren von der
zunehmend
mobilitätsgerechten
Infrastruktur.
„Ich muss mir den neuen Hauptbahnhof zuerst erarbeiten“
Zugpersonal ist eine große Hilfe für Menschen mit eingeschränkter Mobilität
RS-Herausgeber Peter
Haibach im
RS-Interview mit
Peter Weiser
RS:
Herr Weiser, wie steht es mit der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum?
Weiser: In den letzten Jahren hat sich vieles verbessert. Durch aktive
Öffentlichkeitsarbeit ist ein Bewusstsein entstanden, dass Menschen
mit Behinderungen fallweise Hilfe und Unterstützung benötigen.
In Salzburg sorgt z. B. ein Behinderten-Beirat u. a. dafür, dass bei
baulichen Veränderungen auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen
im öffentlichen Raum Rücksicht genommen wird.
RS: Wo liegen für Sie
als Betroffenen – Sie
sind vor Jahren
erblindet – die größten
Herausforderungen, den
Alltag zu bewältigen?
Weiser: Die größte
Herausforderung für mich
besteht wohl darin,
gefährliche Barrieren
und Hindernisse zu
erkennen und immer
rechtzeitig darauf zu
reagieren. Eine große
Hilfe im Straßenverkehr
sind gesicherte
Kreuzungen mit
akustischen
Ampelanlagen,
Zebrastreifen und
Leitlinien zur
Orientierung. Besonders
schwierig und gefährlich
dagegen gestaltet sich
das Überqueren von
Kreisverkehren, weil
hier der Verkehrsfluss
nie unterbrochen wird
und daher der richtige
Zeitpunkt für eine
gefahrlose
Fahrbahn-Querung
akustisch nicht
wahrnehmbar ist.
RS: Wie sieht für Sie
der Zug-Alltag aus? Sie
fahren täglich mit der
Salzburger Lokalbahn von
Bürmoos nach Salzburg zu
ihrem Arbeitsplatz im
Bundessozialamt.
Weiser: Wege, die ich
täglich benutze, sind
normalerweise kein
Problem, solange nicht
neue, unvorhersehbare
Hindernisse aufgebaut
werden, wie z. B.
Baustellen,
Absperrungen, Gerüste,
Müllund
Altpapiercontainer,
Fahrräder,Werbetafeln
etc.
|
Niederflurige Mittelteile bei der Salzburger Lokalbahn werden im heurigen Jahr das Aus- und Einsteigen erleichtern.
Foto: Christa Schlager |
RS: Wie wichtig ist
für Sie das
Vorhandensein von
Zugpersonal?
Weiser:
Die Schaffner haben eine
sehr große Bedeutung,weil sie allen
Fahrgästen Hilfe und
Unterstützung bieten
können. Darüber hinaus
ist es gerade für
Menschen mit
Behinderungen sehr
wichtig, einen
„Menschen“ als
Ansprechpartner und
Auskunftsperson z. B.
über geänderte
Betriebssituationen, die
Position der Treppen,
des Lifts etc. in
Anspruch nehmen zu
können.
RS: Sie sind auch
aufgrund Ihrer Arbeit
beim Bundessozialamt
häufig österreichweit
unterwegs. Wie geht es
Ihnen dabei?
Weiser: Bei diesen
Reisen in manchmal
ungewohnte Umgebungen
sind gute Informationen,
wie z. B. klare
Lautsprecher-
Durchsagen, Leitlinien
etc. noch
entscheidender. Dem
freundlichen,
hilfsbereiten
Zugpersonal kommt hier
eine sehr wichtige Rolle
zu.
RS: Wie barrierefrei
ist der neue Salzburger
Hauptbahnhof, also die
Bahnhofshalle und die
schon neu errichteten
Bahnsteige?
Weiser: Grundsätzlich
wird der neue
Hauptbahnhof mit seiner
klaren Struktur viel
einfacher zu benutzen
sein als der alte
Bahnhof. Eine
abschließende
Beurteilung der
Barrierefreiheit im
halbfertigen Zustand
wäre wohl nicht wirklich
seriös. Leider aber gibt
es trotz der positiven
Bemühungen um
barrierefreie Standards
bei Rolltreppen, Liften
und Leitlinien auch
gefährliche Fallen, wie
z. B. mit dem Langstock
in Bodennähe nicht
wahrnehmbare, also „untergehbare“
Informationsbildschirme
in Kopfhöhe oder
Leitlinien, die knapp an
scharfkantigen
Trägerelementen, wie
Säulen, Stahlträgern
etc. vorbeiführen. Auf
jeden Fall müssen sich
sehbehinderte und blinde
Menschen einen neuen
Bahnhof erst erarbeiten,
um ihn gezielt und
gefahrlos nutzen zu
können.
|
Peter Weiser „erarbeitet“ sich den neuen Salzburger Hauptbahnhof.
Foto: Christa Schlager |
RS: Was verstehen Sie
unter „erarbeiten“?
Weiser: Es ist wichtig,
beim Erkunden des
Bahnhofs – allein oder
mit einer sehenden
Begleitperson – eine
möglichst
logisch-systematische
Vorstellung von der
Wirklichkeit und von der
Positionierung der
entscheidenden Elemente
der Anlage in den
verschiedenen Ebenen zu
bekommen. Es geht dabei
um die Position der
Halle, des
Verbindungsganges und
der Bahnsteige
zueinander, um Lifte und
Treppenhäuser,
Haupt-Gehrichtungen und
Leitlinien sowie um das
Erkennen potenzieller
Gefahrenquellen.
RS: Wie hilfreich
sind für Sie die
sogenannten „Mungos“ der
ÖBB?
Weiser: Das
Serviceteam der ÖBB kann
für Personen mit
eingeschränkter
Mobilität sehr wichtig
sein. Sie sind 24
Stunden am Tag
erreichbar, geben
Hilfestellungen, bieten
auf Wunsch ein
Begleitservice an und
sind eine echte
Unterstützung aufgrund
der Tatsache, dass es im
Personen-Nahverkehr kaum
mehr Zugbegleiter gibt.
RS: Sind Sie schon
mit der neuen WESTbahn
gefahren?
Weiser: Leider nein,
aber ich habe mir die
neuen Züge schon
genauestens „angesehen“.
Sie sind eine echte
Weiterentwicklung für
Personen mit
beeinträchtigter
Mobilität. So ist der
Einstieg generell niederflurig, es gibt
mehrere Stellplätze für
Rollstühle, und in den
WC sind bei den
Bedienelementen sogar
taktile Markierungen für
Blinde angebracht.
RS: Wie empfinden Sie
das Service der
WESTbahn?
Weiser: Die
Freundlichkeit und
Unterstützungsbereitschaft
des Begleitpersonals ist
auffallend, und der
unkomplizierte
Ticketverkauf im Zug ist
auch ein wesentlicher
Beitrag zur
„Barrierefreiheit“. Sehr
wünschenswert wäre in
diesem Zusammenhang die
Schaffung einer
General-Netzkarte, mit
der – wie in anderen
Ländern auch – alle
öffentlichen
Verkehrsmittel
(inklusive der
Stadtverkehre) benutzt
werden können. Für mich
als Blinden ist es ein
echter Gewinn, dass es
in jedem Wagen eine/n
Ansprechpartner/ in
gibt. Das erhöht die
Qualität des Reisens
wesentlich. Ich würde
mir wünschen, dass die
ÖBB auch im Nahverkehr
wieder zum Einsatz von
Schaffnern zurückkehren.
RS: Herr Weiser, wir
danken Ihnen für das
Gespräch und werden Ihre
Anliegen auch weiterhin
via REGIONALE SCHIENEN
transportieren.
|
OBEN: Leitlinien mit ausreichendem Sicherheitsabstand zur Bahnsteigkante
erhöhen die Sicherheit für Mobilitätseingeschränkte.
UNTEN: Gefährliche Fallen sind z. B. mit dem Langstock in Bodennähe
nicht wahrnehmbare, also unterlaufbare Informationsbildschirme
in Kopfhöhe oder Leitlinien, die knapp an scharfkantigen
Trägerelementen, wie Säulen, Stahlträgern etc. vorbeiführen.
Foto: Christa Schlager |
Barrierefreiheit im Öffentlichen Verkehr
Eine wesentliche Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben
von
Hansjörg Hofer
Wir leben in einer
Gesellschaft des langen
Lebens. Das Älterwerden
stellt keine Ausnahme
mehr dar, sondern ist
zum Normalfall geworden.
Statistisch gesehen,
wird im Jahr 2015 ein
Viertel der Menschen in
Österreich über 65 Jahre
alt sein – Tendenz stark
steigend. Ein Viertel
der Bevölkerung in
Österreich hat eine oder
mehrere Behinderungen.
Aufgrund dieser
demografischen
Entwicklung steht unsere
Gesellschaft vor großen
Herausforderungen,
gerade was
Barrierefreiheit im
Öffentlichen Verkehr
betrifft.
2006 wurde mit dem
Bundesbehindertengleichstellungsgesetz
ein erster wichtiger
Schritt in Richtung
Abbau von Barrieren im
Öffentlichen Verkehr
gesetzt. Bis heute sind
zahlreiche positive
Maßnahmen seitens der
öffentlichen Hand für
Menschen mit
Behinderungen und
Mobilitätseinschränkungen
vollzogen worden. Die
gesetzlich
vorgeschriebenen
Etappenpläne, die eine
fast durchgehende
Barrierefreiheit im
Öffentlichen Verkehr bis
Ende 2015 vorsehen,
werden besonders von der
ÖBB konsequent verfolgt.
Denn bis 31. Dezember
2015 müssen alle
Bahnhöfe und
Haltestellen, die eine
Frequenz von mehr als
2.000 Bahnkundinnen/
Bahnkunden pro Tag
aufweisen, barrierefrei
sein. Trotz
Sparmaßnahmen und
Wirtschaftskrise
investieren die ÖBB viel
Geld für Umbauten in
Bahnhöfen, um das Reisen
mit öffentlichen
Verkehrsmitteln
attraktiver zu
gestalten. Vergleicht
man andere
Lebensbereiche, wo nach
wie vor häufig
Diskriminierungen
stattfinden, haben die
bereits jetzt
getroffenen
Investitionen dazu
geführt, dass Menschen
mit Behinderungen
zumindest im
Öffentlichen Verkehr
deutlich mehr an
Selbstbestimmung
erfahren.
Dennoch besteht
weiterhin ein
Aufholbedarf bei
innerstädtischen
Verkehrsmitteln, bei
regionalen Anbietern und
Bahnstrecken. Davon
ausgenommen ist die
Westbahnstrecke, die
gerne von der ÖBB als
Vorzeigemodell für
barrierefreies Reisen
herangezogen wird. Aber
auch die Postbusse haben
in den letzten Monaten
bei Haltestellen in
Sachen
„Barrierefreiheit“
aufgeholt. Leider hängt
die Realisierung
entsprechender Vorhaben
jedoch immer noch von
Fahrgastzahlen und
Kostenvolumen ab.
Es ist nicht zu
vergessen, dass die
uneingeschränkte
Mobilität im
Öffentlichen Verkehr
nicht nur eine
notwendige und
gesetzlich gebotene
Voraussetzung für die
Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben
von Menschen mit
Behinderungen bedeutet,
sondern auch einen
immensen Komfortgewinn
für eine immer älter
werdende Bevölkerung in
unserem Land darstellt.
Nichtdiskriminierung – ein gesetzlicher Anspruch
Stadt Salzburg gewinnt Access City Award 2012
von
Sabine Neusüß
Für die Stadt Salzburg
ist es ein sehr großes
Anliegen, allen Menschen
in gleicher Art und
Weise eine möglichst
optimale Teilhabe am
sozialen, kulturellen
und wirtschaftlichen
Leben zu ermöglichen.
Die Stadt Salzburg hat
diesbezüglich durch die
Verankerung der
Chancengleichheit in den
Leitbildern, den
politischen Programmen
und Vorgaben sowie in
den Maßnahmen der
Verwaltung ein hohes
Selbstverständnis und
einen vorbildlichen
Umsetzungsgrad erreicht.
Dies beweist auch der
Gewinn des Access City
Award 2012, eines
Preises, der für
„hervorragende
Leistungen bei allen
wichtigen Aspekten der
Barrierefreiheit“
verliehen wurde.
Dieser hohe Grad an
Umsetzung steht täglich
auf dem Prüfstand. In
jeder Baumaßnahme, in
jedem Angebot der
Stadtverwaltung, in
jeder Aktivität sind die
Interessen der Menschen
mit Beeinträchtigungen
entsprechend zu
berücksichtigen und die
Betroffenen selbst in
die
Entscheidungsprozesse
einzubeziehen.
Die Nichtdiskriminierung
von Menschen auf Grund
ihrer Behinderungen ist
ein gesetzlicher
Bestandteil. Finanzielle
und/oder praktische
Schwierigkeiten sollten
hier keine Ausreden
darstellen. Die ÖNORM
1600 beinhaltet viele
wesentliche
barrierefreie
Maßnahmen,die, wenn sie
vorab in der Planung
mitgedacht werden, meist
keinen Mehraufwand
darstellen.
Vor allem im historisch
gewachsenen
Altstadtbereich gibt es
immer wieder
Schwierigkeiten,
Barrierefreiheit und
Altstadtschutz zu
kombinieren. Oft sind
Eingangsbereiche von
Geschäften durch kleine
oder größere Stufen für
Menschen im Rollstuhl
nicht nutzbar. Bei neuen
Projekten – wie z.B.
beim neuen Rathaus –
achtet die Stadt
Salzburg ganz besonders
auf die barrierefreie
Gestaltung.
Viele weitere Maßnahmen
sollen die Umsetzung der
Barrierefreiheit in der
Stadt Salzburg
verbessern. So gibt es
z. B. den sogenannten
Absenkungskatalog. Hier
können Menschen im
Rollstuhl und alle
anderen Personen mit
eingeschränkter
Mobilität Gehsteigkanten
melden, die eine Hürde
darstellen. Jedes Jahr
werden zahlreiche
Gehsteig-Absenkungen und
somit Verbesserungen
durchgeführt.
Weiters gibt es
mittlerweile im gesamten
Stadtgebiet akustische
Ampelsignalanlagen.
Gemeinsam mit
Mitgliedern des
Behindertenbeirats bzw.
des Blindenverbandes
werden die akustischen
Signalanlagen montiert
und nach den
Bedürfnissen von blinden
und sehbehinderten
Personen eingestellt.
Bei sämtlichen neuen
Bauvorhaben, bei denen
die Stadt Salzburg
Bauherrin ist, findet
eine Koordinierung
bereits in der
Planungsphase gemeinsam
mit der
Behindertenbeauftragten
statt.
Trotz vieler bereits
durchgeführter Maßnahmen
gibt es nach wie vor
viele unüberwindbare
Hürden, die das Leben
von Menschen mit
Beeinträchtigungen sehr
schwierig machen. Diese
Hürden in sämtlichen
Bereichen zu minimieren
bzw. zur Gänze
abzuschaffen sehe ich
als meine Hauptaufgabe
für die Zukunft.
|
Eine wesentliche Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben ist
Barrierefreiheit – auch im Öffentlichen Verkehr.
Foto: Christa Schlager |
Barrierefreiheit
beginnt im Kopf |
Vieles ist geschehen,
doch vieles gibt es noch
zu tun. Die
selbstverständliche
Teilnahme am täglichen
Leben ist ein
Menschenrecht – und
Barrierefreiheit somit
eine
Gesellschaftshaltung,
die manchen
Personengruppen die
uneingeschränkte
Teilhabe erst möglich
macht.
Barrierefreiheit wäre so
einfach umzusetzen, wenn
jeder einzelne Mensch im
täglichen Leben sie ganz
selbstverständlich
mitdenken würde. Seien
es Fahrzeuge, die nicht
auf dem Gehsteig parken
und ein Vorbeikommen
unmöglich machen,
taktile Leitsysteme, die
nicht von Ständern oder
dergleichen verstellt
werden, oder einfache
mobile Rampen, die das
Betreten von Gebäuden
und Geschäften
ermöglichen. Der
Beispiele gäbe es
unzählige, und sie
scheinen auch als
äußerst einfach
umsetzbar, sind jedoch
leider noch keine
Selbstverständlichkeit.
Wie oft hört man: „Für
den einen Behinderten
zahlt sich der Aufwand
doch gar nicht aus.“
Dabei kommt
Barrierefreiheit allen
zugute. Es sind nicht
nur die Menschen im
Rollstuhl, es sind auch
Benützerinnen und
Benützer von Rollatoren
oder Gehhilfen, Eltern
mit Kinderwagen oder
Kinder an sich. Jeder
einzelne Mensch kann im
Laufe seines Lebens
einmal zu dieser oder
jener Gruppe gehören.
Barrierefreiheit beginnt
im Kopf.
Monika Schmerold |
|
|
Barrierefreiheit hat ihren Preis
Salzburger Lokalbahn und Stadtbus engagieren sich
von
Christian Osterer
Barrierefreiheit im
Öffentlichen Verkehr
bedeutet nicht nur für
Kunden eine Verbesserung
der Zugänglichkeit,
sondern auch für
Verkehrsunternehmen
einen langfristigen
Planungsprozess mit
damit verbundenen hohen
Kosten. Das Wort
„Behindertengleichstellung“
geriet dabei in den
letzten Jahren aus der
Mode, zumal
Barrierefreiheit für
alle Menschen eine
Erleichterung des
täglichen Lebens
darstellt.
Für die Salzburger
Lokalbahn als größtem
Verkehrsunternehmen im
Bundesland Salzburg
bedeutete das
Inkrafttreten des
Behindertengleichstellungsgesetzes
– kurz BGStG – per 1.
Januar 2006, einen
langfristigen
Verbesserungsprozess im
Sinne der Fahrgäste
herbeizuführen. Nicht
nur die ständige
Erweiterung der Flotte
der
Niederflur-Fahrzeuge,
sondern auch die
Verbesserung der
Infrastruktur,
insbesondere der
Haltestellen und
Bahnhöfe, stellt eine
Herausforderung dar.
Während der erste
Niederflur-Obus bereits
1994 noch unter der
Flagge der Salzburger
Verkehrsbetriebe in
Betrieb genommen wurde
und noch heute unter der
Marke „StadtBus“ auf den
Straßen Salzburgs
unterwegs ist, ist die
Niederflur-Flotte bis
heute auf 70 Obusse
angewachsen. Das
entspricht bei einer
Gesamtanzahl von 95
Obussen einem
Niederflur-Anteil von
bereits über 70 %. Mitte
dieses Jahres werden
weitere zehn Obusse in
Betrieb gehen, und mit
der Auslieferung der
nächsten
Fahrzeuggeneration
(geplant für das Jahr
2015) werden auch die
letzten Hochflur-Obusse
aus dem alltäglichen
Linienbetrieb
verschwinden.
Schon im Zuge der
Ausschreibungen legt die
Salzburger Lokalbahn als
Betreiber des Obusses
besonderen Wert auf die
Barrierefreiheit. So
sind auch die meisten
Niederflur-Obusse
bereits mit
Rollstuhl-Einstiegshilfen
bei Türe 2 ausgestattet.
Bei der Gestaltung des
Innenraumes kommt Sitzen
ohne Podest besondere
Bedeutung zu.
In den Zügen zwischen
Salzburg und
Lamprechtshausen bzw.
Trimmelkam behilft sich
die Salzburger Lokalbahn
mangels Niederflur-
Einstiegen mit den
Schaffnern, die für den
Umgang mit körperlich
eingeschränkten Personen
speziell geschult sind.
Für dieses Jahr wird
zudem der erste von neun
Triebwagen, die mit
Niederflur-Mittelteilen
verlängert werden, in
Salzburg zurückerwartet.
Die Firma Inecon aus
Tschechien erhielt von
der Salzburg AG den
Auftrag, neun von
achtzehn in Betrieb
befindlichen Triebwagen
umzubauen. Neben der
Barrierefreiheit hat
dies den zusätzlichen
Vorteil der Erhöhung der
Platzanzahl. So wird im
Endausbau jedem Zug ein
Triebwagen mit
Niederflur- Mittelteil
beigegeben, auf die
Hilfestellung durch
Zugbegleitpersonal beim
Ein- und Aussteigen
sowie während der Reise
verzichtet man
selbstverständlich
nicht.
Bei der
Tochtergesellschaft
„Berchtesgadener Land
Bahn (BLB)“ werden seit
2010 die modernsten
Triebwagen des Typs
Flirt der deutschen
Stadler Rail AG
eingesetzt. Auch hier
wird die
Barrierefreiheit als
Kombination aus
Niederflur-Einstiegen
und hilfsbereiten
Zugbegleitern
gewährleistet. Selbst
die WC-Anlage in jedem
der fünf Triebwagen ist
behindertengerecht
gestaltet.
|
VON OBEN NACH
UNTEN:
• Neues
Wegeleitsystem
am Salzburger
Hauptbahnhof
• Seit November
2011 verbindet
erstmals eine
Rolltreppe die
Verteiler- Ebene
des
Lokalbahnhofs
mit der
Bahnhofshalle.
Unmittelbar
rechts daneben
befindet sich
der schon
bestehende
Aufzug.
• Die Bahnsteige
11 und 12 der
Salzburger
Lokalbahn werden
auf drei Wegen
(über eine
Treppe, eine
Rolltreppe und
einen Aufzug)
erreicht. Nach
Einbau der
Niederflur-Mittelteile
in die
Triebwagen der
SLB können
Menschen mit
körperlicher
Behinderung
barrierefrei von
der Lokalbahn in
die
Niederflur-Obusse
des StadtBus
umsteigen.
Fotos (3): Salzburg AG / Salzburger Lokalbahn |
Für die Modernisierung
der Infrastruktur
investiert die
Salzburger Lokalbahn
gemeinsam mit den
Ländern Salzburg und
Oberösterreich ebenfalls
kräftig. Die Bahnhöfe
entlang der
Neubaustrecke zwischen
Trimmelkam und
Ostermiething (Eröffnung
Ende 2013 geplant)
werden ebenso
barrierefrei gestaltet
wie der neue Bahnhof
Lamprechtshausen,
welcher im Mai 2012
eröffnet wird.
Auch vom neu eröffneten
Bahnhofsgebäude der ÖBB
in Salzburg erreicht man
neuerdings nicht nur den
unterirdischen
Lokalbahnhof mit Liften
und Rolltreppen
stufenlos, sondern auch
sämtliche ÖBB-Bahnsteige
und alle Busleisten
werden barrierefrei zu
erreichen sein.
|
Rund die Hälfte der Obusse des StadtBus ist barrierefrei mit Rollstuhl-
Klappen an Tür 2 ausgestattet. Bei der sukzessiven Erneuerung
der Flotte wird auf Barrierefreiheit besonderes Augenmerk
gelegt.
Foto:
Salzburg AG /
Salzburger
Lokalbahn |
Albus setzt Maßstäbe
Niederflur-Fahrzeuge erleichtern den Zugang
von
Heinz Reischl
Die Albus Salzburg
Verkehrsbetrieb GmbH
besitzt für den
innerstädtischen
Linienverkehr derzeit 76
Omnibusse. Dabei stehen
unseren Fahrgästen
Omnibusse aller
Kategorien vom Midi-Bus
(10 m Länge) über den
Standard-Bus (12 m
Länge) bis zum
Dreiachs-Bus (15 m
Länge) und Gelenk-Bus
(18 m Länge) zur
Verfügung. Auf Grund der
großen Akzeptanz bei der
Bevölkerung wurden
bereits 50 % aller
Linienbusse von Diesel-
auf Bio-Erdgas-Antrieb
umgestellt.
Der letzte Hochflur-Bus
wurde August 2005
ausgemustert. Seit
diesem Zeitpunkt sind in
unserem Fuhrpark
ausschließlich
Niederflur- Busse
vorhanden. Albus ist
damit in Salzburg
Vorreiter, da die Busse
bereits vor
Inkrafttreten des
Behindertengleichstellungsgesetzes
mit 1. Jänner 2006 den
Bestimmungen für
barrierefreien Zutritt
in Omnibussen
entsprechen.
Selbstverständlich sind
alle Busse auch mit
einer Rampe für
Rollstühle ausgerüstet,
welche vom Fahrer bei
Bedarf ausgeklappt wird.
Zusätzlich verfügen alle
Busse über automatische
Haltestellenansagen und
ein
Fahrgast-Informationssystem,
bei dem wir aktuelle
betriebliche
Informationen sowie die
nächsten Haltestellen
anzeigen.
|
OBEN: Am Bus wird außen bei der entsprechenden Türe auf den
Niederflurzugang bzw. auf die Abstellfläche für den Rollstuhl bzw.
den Kinderwagen hingewiesen, und im Fahrzeuginneren bekommt
der Fahrgast Informationen über die sichere Aufstellung und Befestigung
des Rollstuhls bzw. des Kinderwagens.
UNTEN: Alle Busse verfügen über eine Rampe für Rollstühle, welche
vom Fahrer ausgeklappt wird.
Foto:
Salzburg AG /
Salzburger
Lokalbahn |
Ungehindert mobil mit den LINZ AG LINIEN
von
Robert Schrempf
Die persönliche
Mobilität ist eine der
wichtigsten Bedürfnisse
in unserer Gesellschaft.
Es bedarf einer Fülle
von Dienstleistungen, um
den unterschiedlichsten
Erwartungen der
Fahrgäste gerecht zu
werden. Das Fahren mit
Bussen und Straßenbahnen
soll schnell, bequem,
sicher und einfach sein.
Menschen mit
Behinderungen stoßen
dabei oft an Barrieren,
was ihre Mobilität
einschränkt. Zum Wohle
dieser Fahrgäste konnten
die Linz AG Linien im
Zuge der expansiven
Entwicklung sowie im
Rahmen der
Wirtschaftlichkeit und
Nachhaltigkeit bereits
eine Reihe von Maßnahmen
umsetzen. Dabei erfolgt
seit 1995 ein
regelmäßiger
Gedankenaustausch und
eine frühe Einbindung in
Planungsprozesse mit
Vertretern verschiedener
Verbände und
Institutionen in der
Arbeitsgruppe
„ungehindert mobil“.
Durch Investitionen in
bauliche und sonstige
Anlagen, Verkehrsmittel,
technische
Gebrauchsgegenstände
sowie Systeme der
Informationsverarbeitung
ist das Netz der Linz AG
Linien heute für
Menschen mit
Behinderungen in der
allgemein üblichen
Weise, ohne besondere
Erschwernis und
grundsätzlich ohne
fremde Hilfe zugänglich
und nutzbar.
Bisher wurden umgesetzt:
• Umstellung des
Fuhrparks auf
Niederflur-Technik
• Erhöhung der
Haltestellen-Perrons auf
das Niveau der
Fahrzeug-Einstiegshöhe
• Einbau von Aufzügen
bei unterirdischen
Haltestellen
• Taktile Leitsysteme
• Markierungen an den
Handläufen für Blinde
und sehbehinderte
Fahrgäste
• Digital-elektronische
Sprachausgaben für
Blinde und Sehbehinderte
• Neue
Fahrscheinautomaten mit
kapazitiven Screens und
eigener Funktion für
Blinde und Sehbehinderte
• Elektronische
Fahrplanauskunft im
Internet für Blinde und
Sehbehinderte
|
Taktile Leitsysteme, hier an der unterirdischen Station Hauptbahnhof,
erleichtern Blinden und Sehbehinderten die Orientierung.
Foto:
Robert Schrempf |
Die neu angeschafften
Niederflur-Busse und
-Straßenbahnen bieten
nicht nur mehr Komfort,
sondern auch
barrierefreien Zugang
und Abstellplätze für
Rollstühle und erfüllen
damit die Anforderungen
des
Behindertengleichstellungsgesetzes.
Schon bei der Planung
der Innenraumgestaltung
der „Cityrunner“
genannten
Niederflur-Straßenbahnen
wurden die Wünsche der
Behindertenvertretungen
berücksichtigt. Ein
Praxistest direkt beim
Hersteller
gewährleistete noch vor
der Fertigstellung des
ersten Fahrzeuges die
behindertengerechte
Umsetzung, wie etwa
leicht erreichbare
Druckknöpfe zur
Türöffnung. Mit der
Anschaffung weiterer
neuer Cityrunner besteht
der Fuhrpark der Linz AG
Linien ab Herbst 2012
ausschließlich aus
Niederflur-Fahrzeugen.
Alle Fahrzeuge verfügen
zudem über eine
Behindertenrampe, die
bei Bedarf an
Haltestellen mit
geringerer Bordsteinhöhe
ausgeklappt werden kann.
|
Mittels ihres Handsenders können blinde Menschen die akustische
Sprachausgabe der dynamischen Fahrgastinformation
aktivieren.
Foto:
Robert Schrempf |
Beim Bau der
Nahverkehrsdrehscheibe
am Hauptbahnhof wurden
alle Bus- und
Straßenbahnhaltestellen
mit taktilen
Leitsystemen
ausgestattet. Seither
wird das Leitsystem
flächendeckend
erweitert, um diese
Hilfe an allen
Haltestellen anzubieten.
Tasthilfen
(Beschriftungen an den
Handläufen) in den
unterirdischen
Haltestellen erleichtern
die Orientierung für
Sehbehinderte bei den
Auf- bzw. Abgängen.
Zusätzlich zu den
Rolltreppen stehen
gehbehinderten
Fahrgästen in den
unterirdischen
Haltestellen Aufzüge zur
Verfügung.
Im März 2004 starteten
die Linz AG Linien ein
damals europaweit
einzigartiges
Pilotprojekt.
Ausgewählte Haltestellen
wurden mit einer
digitalen Sprachausgabe
ausgestattet: Per
Knopfdruck an der
Infosäule oder mittels
Handsenders erfolgt die
akustische Sprachausgabe
des optischen
Anzeigetextes der
dynamischen
Fahrgastinformation
(verbleibende Wartezeit
der jeweiligen Linie).
Derzeit erleichtern 44
Anlagen Sehbehinderten
und Blinden die
Benützung des ÖPNV. Das
Ausbauprogramm wird
gemeinsam mit dem
oberösterreichischen
Blinden- und
Sehbehindertenverband
weiterentwickelt. Neu
hinzu kommt ab Frühjahr
2012 die digitale
Sprachansage über
Außenlautsprecher der
Fahrzeuge; sehbehinderte
Personen können diese an
Haltestellen über ihren
Funksender aktivieren
und erhalten die Info,
um welche Linie bzw. um
welches Ziel es sich
handelt. Damit wird es
Sehbehinderten
erleichtert, an von
mehreren Linien
bedienten Haltestellen
in das richtige Fahrzeug
einzusteigen.
Barrierefrei gestaltet
wurde auch die
elektronische
Fahrplanauskunft auf
einer speziellen
Internet-Seite. Blinde
oder sehbehinderte
Fahrgäste, die über ein
Spracherkennungsprogramm
verfügen, können
Fahrplan-Informationen
abrufen.
Seniorinnen und Senioren „öffentlich“ unterwegs
von
Angelika Gasteiner
Eine Generation von
Autofahrenden wird jetzt
alt, und es kommt für
alle der Tag, wo sie
oder er kein Auto mehr
lenken kann. Viele
ältere Menschen sind in
ihrer Mobilität
eingeschränkt und damit
auf einen barrierefrei
nutzbaren Öffentlichen
Verkehr angewiesen. Ohne
ÖV könnten sie ihre Wege
nicht oder nur zu hohen
Kosten (Taxi) erledigen.
Etwa 30 % aller
Fahrgäste gehören zur
Altersgruppe „60 plus“,
sind also für ein
Verkehrsunternehmen eine
große und interessante
Kundengruppe. Die
innovativen Maßnahmen
des StadtBus in Salzburg
gelten international als
Vorzeigemodell.
Das Umfeld an den
Haltestellen muss sich
an den Bedürfnissen von
älteren Mitbürgerinnen
und Mitbürgern
orientieren: genügend
Aufstellfläche, gerade
Anlegeleiste, kein
Konflikt mit Radfahrern,
Witterungsschutz,
Sitzgelegenheiten,
Toiletten,
Informationen,
Kontraste, keine Stufen
oder Hindernisse. Da bei
jeder Fahrt zumindest
einmal die Straße
überquert werden
muss, wäre bei jeder
Haltestelle eine
Querungshilfe nötig.
|
Die Möglichkeit, bei Trainingskursen in Kleingruppen die eigene Kompetenz
zu stärken und wichtige Tipps zu erhalten, wird in Salzburg
von Seniorinnen und Senioren gerne angenommen.
Foto:
SLB |
Um ältere Menschen für
den ÖV zu gewinnen, muss
man mit ihnen in
direkten Kontakt treten.
Seniorinnen und Senioren
brauchen persönliche
Ansprache, die Vertrauen
aufbaut. Erfolgreiche
Maßnahmen sind
Informationsveranstaltungen
bei Seniorenclubs,
Infostand am
Wochenmarkt, spezifische
Folder für die
Zielgruppe,
Sicherheitstipps und die
Installierung einer
Seniorenbeauftragten
beim StadtBus.
Seniorinnen und Senioren
fühlen sich oft bei der
Nutzung des Öffentlichen
Verkehrs unsicher und
haben große Angst vor
einem Sturz. Deshalb
bietet der StadtBus in
Kleingruppen
Trainingskurse in
Theorie und Praxis an.
Diese sollen das
Vertrauen in die eigene
Kompetenz stärken und
wichtige Tipps zur
Sicherheit vermitteln.
Eine Broschüre für
ältere und in ihrer
Mobilität eingeschränkte
Fahrgäste beantwortet
häufig gestellte Fragen
und geht genau auf die
spezifischen Probleme
ein (Heranfahren an den
Gehsteig, Absenken des
Fahrzeuges,
Kinderwagentaste...).
Auch für die
Obuslenkerinnen und
Obuslenker gibt es
spezielle Schulungen,
damit sie noch mehr auf
die älteren Fahrgäste
Rücksicht nehmen.
Eine jährliche
Veranstaltung für ältere
Menschen war besonders
erfolgreich, der
„Mobilitätstag“. Bei
diesem „Tag der offenen
Tür“ in der Garage des
StadtBus waren neben dem
Öffentlichen Verkehr
auch andere Formen der
Mobilität präsent, z. B.
Gehen und Radfahren,
ergänzt um Führungen und
Vorträge. Ziel dieser
Veranstaltung ist es,
ältere Menschen
möglichst bis ins
höchste Alter mobil zu
halten. Diese
Veranstaltung wurde mit
dem Österreichischen
Mobilitätspreis 2009 und
dem „Walk Space Award“
ausgezeichnet.
„Salzburg erfahren“
heißen die Folder für
jede Obuslinie, die
seniorengerecht
gestaltet ist. Darin
findet man Interessantes
und Wissenswertes
entlang der Linie und
Anregungen für
Spazierwege, die auch
mit Rollator gangbar
sind. Angaben zu
Sitzgelegenheiten und zu
Toiletten sind für
ältere Menschen sehr
wichtig. Diese Folder
sollen einen Anreiz
bieten, die eigene Stadt
kennenzulernen und mit
Obus und zu Fuß
unterwegs zu sein.
Bei der jungen
Generation will man
Verständnis für die
Probleme der älteren
Fahrgäste schaffen,
passend zum „European
Year of Active Ageing
and Solidarity between
Generations 2012“. Die
Kinder- Broschüre „Mit
Oma im Obus“ gilt
international als best
practice example und ist
auch auf Englisch
verfügbar.
Ältere Fahrgäste sind
sehr treue Kunden und
sind mit dem ÖV
zufriedener als der
Durchschnitt (StadtBus
Fahrgastbefragung 2011).
Der ÖV muss sich an
deren besonderen
Bedürfnissen
orientieren, wenn er
ältere Menschen als
Kunden halten will. Dazu
braucht es mehr als
barrierefreie Fahrzeuge,
nämlich
zielgruppenspezifische
„weiche“ Maßnahmen.
Viele der beschriebenen
Aktivitäten wurden im
Rahmen des EU-Projektes
AENEAS durchgeführt und
sind dort dokumentiert:
www.aeneas-project.eu
Das Seniorenprojekt des
StadtBus richtet sich an
betagte und hochbetagte
Menschen, denn die
älteste Kundin des Obus
ist unglaubliche 106
Jahre alt!
Barrierefreier Zugang – ein Zukunftswunsch?
In Deutschland müssen noch 1.500 Bahnhöfe umgebaut werden
von
Michael Behringer
In der Mobilität
eingeschränkte Mitbürger
haben es ebenso schwer
wie Personen, deren
Körperfunktionen in
anderen Bereichen
beeinträchtigt sind,
selbstständig ohne
fremde Hilfe den
Öffentlichen Verkehr zu
nutzen. Zwar wird ihnen
bei Vorliegen strenger
Voraussetzungen
Freifahrt im Nahverkehr
gewährt, doch kaum eine
Region ist mit ihrer
Verkehrsinfrastruktur so
ausgestattet, dass man
von einer freizügigen
Nutzung sprechen kann.
Laut einer Erhebung der
„Allianz pro Schiene“
aus dem Jahr 2009 sind
zwar gut zwei Drittel
der bundesdeutschen
Stationen so
ausgestattet, dass auch
Menschen im Rollstuhl
den Schienenverkehr
nutzen können, doch
vielfach ist man auf
fremde Hilfe angewiesen,
die in unbesetzten Zügen
und Bahnhöfen nicht
gewährt werden kann. Des
Weiteren gibt es
Schwierigkeiten, wenn
der Zusteige-Bahnhof
zwar die richtige
Bahnsteighöhe aufweist,
am Zielbahnhof aber der
Zug an einer niedrigeren
Kante oder bei größeren
Bahnhöfen an Gleisen
hält, die wiederum nur
durch Treppen erreicht
werden können.
Was bedeutet
Barrierefreiheit
überhaupt? An der
Bahnsteigkante ist sie
gegeben, wenn keine
Stufen zu überwinden
sind und der
Höhenunterschied
zwischen Bahnsteigkante
und Wagenbodenhöhe
geringer als fünf cm
ist, wenn der Spalt
zwischen Fahrzeug und
Kante weniger als fünf
cm beträgt und die Türen
ausreichend breit sind,
um von Menschen im
Rollstuhl problemlos
passiert werden zu
können. Dies kann
vielfach durch die
Fahrzeugbauweise
erreicht werden,
allerdings nur, wenn die
Infrastruktur sich
endlich auf einheitliche
Kantenhöhen festlegen
könnte. Davon ist man
aber weit entfernt.
Neben „Exoten“ aus der
Gründerzeit (auch im
Berchtesgadener Land
gibt es noch Kantenhöhen
von 20 cm) herrschen
vier Standardgrößen vor:
38 cm Stufenfreiheit
gibt es bei den
Regionalstadtbahnen Saar
und Kassel, für 35 cm
sind alle neuen Kanten
der Südostbayernbahn
ausgelegt, obwohl es
hierfür keinerlei
Fahrzeuge auf dem Markt
gibt, 55 cm ist die Norm
der S-Bahn-Salzburg, und
auf dem Verlängerungsast
nach Berchtesgaden
werden neue
Bahnsteigkanten auf
diese Höhe ausgelegt,
sodass sowohl Talent 1
als auch Flirt
stufenfrei bestiegen
werden können.
An den meisten
Fernverkehrshalten
beträgt die
Bahnsteighöhe 76 cm,
obwohl nicht einmal der
ICE auf dieses Niveau
eingestellt ist. Auf 76
cm Kantenhöhe werden
auch alle Bahnsteige
zwischen Freilassing und
München ausgelegt (mit
Ausnahme des neuen
S-Bahn-Bereichs in
Freilassing Ost, Gleis 1
und Stumpfgeleise),
sodass Flirt und Talent
nicht barrierefrei in
Richtung Traunstein
weiterfahren können. Die
neuen Veolia-Flirt
(Betriebsstart Dezember
2013) sind vom
Wagenboden her bei 76 cm
„eben“ mit der Kante und
somit nicht barrierefrei
in Richtung
Berchtesgaden und im
S-Bahn-Bereich Salzburg.
Die
Niederflur-Doppelstockwagen
sind bei 55 cm
barrierefrei und fahren
in vielen
Nahverkehrsbereichen,
während die S-Bahnen in
Nordrhein-Westfalen,
Frankfurt, Stuttgart,
Nürnberg und München
stufenfrei auf 96 cm
ausgelegt sind.
Mischverkehre sind auf
diesen isolierten
Strecken nicht möglich,
und es bleibt spannend,
wie die Gleishöhe bei
Stuttgart 21 dann
zukunftsfähig festgelegt
werden soll.
|
Berchtesgadener Land Bahn:
Der neue, angepasste Bahnsteig in Bad Reichenhall Kirchberg
(OBEN) und der Zugang vom Parkplatz an der Berchtesgadener
Straße zum Bahnsteig (UNTEN).
Fotos (2):
Michael Behringer |
Mehr als ein halbes
Jahrzehnt mussten die
Fahrgäste auf der
Berchtesgadener Land
Bahn warten, bis nach
Indienststellung der
neuen Fahrzeuge und
Integration in das
Salzburger S-Bahn-Netz
der erste Bahnsteig
angepasst wurde, nämlich
Bad Reichenhall
Kirchberg. Die Halte in
Bad Reichenhall und
Hammerau kommen in den
nächsten Jahren dran,
der neue Haltepunkt
Hofham (Fertigstellung
spätestens Anfang 2013)
wird gleich auf 55 cm
ausgelegt. Dann heißt es
zu warten. Denn die
Deutsche Bahn hat eine
interne Vorgabe, nur
Bahnsteige zu sanieren,
wenn dieser Bahnhof eine
Frequenz von mehr als
1.000 Reisenden täglich
aufweist. Die
Konzernleitung der
Deutschen Bahn hat in
Aussicht gestellt,
jährlich ca. 100
Bahnhöfe zu sanieren.
Das wäre allein bei
Barrierefreiheit an der
Kante ein Zeitfenster
von knapp 20 Jahren, bis
jede Station
drangekommen ist. Dann
hat man immer noch das
ungelöste Problem der
uneinheitlichen Höhen.
Und selbst wenn die
Vorgabe der Bayerischen
Eisenbahngesellschaft,
Nahverkehrsbahnsteige
auf 55 cm Kantenhöhe zu
bauen, umgesetzt sein
sollte, gibt es noch das
technische Sonderproblem
bei Neigetechnik- Zügen,
die allesamt nicht auf
eine niederflurige Höhe
heruntergebaut werden
können. Derzeit muss man
von einer Kantenhöhe 38
cm bei einem
Neigetechnik-Triebwagen
der Baureihe 612 drei
hohe Stufen
hinaufklettern oder bei
höheren Kanten einen
entsprechend breiten
„Graben“ überspringen.
Schließlich ist noch
anzumerken, dass auf
deutschen Schienen
weniger als ein Prozent
echt behindertengereche
Fahrzeuge unterwegs
sind: der
Dieseltriebwagen Desiro
und der Flirt. Der Rest
ist nicht oder nur
abschnittweise
„behindertenfreundlich“
konstruiert.
Ist selbst für Personen
mit eingeschränkter
Mobilität eine zeitnahe
Lösung nicht in Sicht,
potenziert sich die
Problemstellung dann,
wenn man hör- und
sehbehinderte
Mitmenschen mit
einbezieht. Viele
Strecken sind noch ohne
optische
Fahrgastinformationssysteme
an den Haltepunkten, und
der Hörgeschädigte kann
keine Durchsagen
vernehmen. Blinde
wiederum haben nicht nur
beim Zugang zum Zug
erhebliche Probleme, was
selbst in
S-Bahn-Bereichen
Gefahrenquellen schafft,
wenn etwa ein Blinder
zwischen zwei
gekuppelten Einheiten
ins Gleis stürzt. Auch
innerhalb der Züge sind
Knöpfe und Schalter,
speziell in Toiletten,
so unterschiedlich und
von Hersteller zu
Hersteller verschieden
angebracht, dass man
ohne vorherige
Fahrzeugunterweisung
oder Begleitperson wenig
Chancen hat, das Angebot
voll zu nutzen. Ohne
zentralistischen
Bestrebungen Vorschub
leisten zu wollen,
schreit der
angesprochene
Problemkreis nach
einheitlichen Lösungen.
Hier sollte sich auch
nach der Bahnreform die
Politik nicht zur Seite
lehnen und das Heil in
den regulierenden
Kräften des freien
Marktes suchen. Hier
sind ordnungspolitische
Regelungen
angesagt,bevor auch in
diesem Bereich für viele
Mitbürger der Zug
abgefahren ist.
Menschenrechtskonvention und die europäische Gesetzgebung
von
Benjamin Petutschnig
Die
Menschenrechtskonvention
der Vereinten Nationen
(UN) wurde 2007 von
deren Mitgliedstaaten
und der Europäischen
Union unterzeichnet und
von Österreich
ratifiziert. „Laut
UNKonvention zählen zu
den Menschen mit
Behinderungen Menschen,
die
Sinnesbeeinträchtigungen
haben, welche sie in
Wechselwirkung mit
verschiedenen Barrieren
an der vollen, wirksamen
und gleichberechtigten
Teilhabe an der
Gesellschaft hindern
können.“ Die
„Europäische Strategie
zugunsten von Menschen
mit Behinderungen 2010 –
2020“ für ein
„Erneuertes Engagement
für ein barrierefreies
Europa“ definiert die
Zugänglichkeit
(Barrierefreiheit) zu
öffentlichen
Dienstleistungen wie den
Öffentlichen Verkehr
sowie technische
Lösungen, die
Hilfestellung bei der
Überwindung von
Barrieren geben sollen.
Für das System
„Eisenbahn“ hat die
Europäische Kommission
die Richtlinie
2008/164/EG über die
technische Spezifikation
für die
Interoperabilität (TSI)
bezüglich eingeschränkt
mobiler Personen (PRM)
im konventionellen
transeuropäischen
Eisenbahnsystem und im
transeuropäischen
Hochgeschwindigkeitsbahnsystem
erlassen. Seitens der
Europäischen Union wird
eine Ausweitung und
Implementierung der TSI
für die regionalen
Bahnstrecken außerhalb
des Trans Europäischen
Netzwerkes (TEN)
angestrebt. Die European
Railway Agency (ERA) hat
für 2011 eine
entsprechende, über zehn
Monate laufende Studie
beauftragt.
Diese Entwicklung ist
sinnvollerweise von
privaten Verkehrsund
Infrastrukturbetreibern
regionaler Bahnstrecken
bei der Durchführung von
Maßnahmen zur Schaffung
und Gewährleistung von
Barrierefreiheit zu
berücksichtigen.
Der Etappenplan für
Betreiber öffentlicher
Verkehrsmittel und das
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz
Artikel 1 des
Bundesgesetzes über die
Gleichstellung von
Menschen mit
Behinderungen (B-BGStG)
fordert,„die
gleichberechtigte
Teilhabe von Menschen
mit Behinderungen am
Leben in der
Gesellschaft zu
gewährleisten und ihnen
eine selbstbestimmte
Lebensführung zu
ermöglichen.“ Die
Übergangsbestimmungen
aus § 19 umfassen die
Beseitigung von
Barrieren im
Zusammenhang mit
Schienenfahrzeugen,
Verkehrsanlagen und
Verkehrseinrichtungen,
welche als bauliche
Barriere vor dem 1.
Jänner 2006 rechtswidrig
errichtet wurden.
„Betreiber von
Verkehrseinrichtungen,
Verkehrsanlagen oder
öffentlichen
Verkehrsmitteln sind
verpflichtet, nach
Anhörung der
Österreichischen
Arbeitsgemeinschaft für
Rehabilitation einen
Plan zum Abbau von
Barrieren für die von
ihnen genutzten
Einrichtungen, Anlagen
und öffentlichen
Verkehrsmittel zu
erstellen und die
etappenweise Umsetzung
vorzusehen (Etappenplan
Verkehr)“. Absatz 6
schreibt vor, dass
bestehende Barrieren,
deren Beseitigung nicht
höhere Kosten als 3.000
Euro netto pro Maßnahme
(und Standort)
verursachen, jedenfalls
vom Verkehrsbetreiber zu
beseitigen sind.
Die österreichische
Arbeitsgemeinschaft für
Rehabilitation (ÖAR),
Dachverband der
Behindertenorganisationen
Österreichs, beurteilt
die aktuelle Situation
zum B-BGStG und dem
darin geforderten
Etappenplan zur
Beseitigung von
Barrieren im
Öffentlichem Verkehr wie
folgt:„Bezüglich der
Entwicklung im Hochbau
(Stichwort:
Neugestaltung und
Sanierung von Bahnhöfen)
zeichnen sich
nachvollziehbare
Fortschritte im Sinne
des B-BGStG ab, einige
der Verpflichteten haben
Barrierefreiheit bereits
hergestellt, andere
liefern, ergänzend zu
den nach Inkrafttreten
des Gesetzes vorgelegten
Etappenplänen, auch
Zwischenberichte.
Ähnlich verhält es sich
auch mit den Betreibern
Öffentlicher Verkehre.
Ungelöst ist allerdings
im Kontext mit
Verkehrsmittelbetreibern,
inwieweit neue Anbieter
in den Markt (durch
Eigentümerwechsel oder
auch durch Neugründung
von Angeboten)
eingetreten sind und ob
diese bei Markteintritt
ihre Anlagen und
Fahrzeuge bereits
barrierefrei gestaltet
oder zumindest
Etappenpläne entwickelt
haben. Für Anbieter, die
bisher keine
Etappenpläne vorgelegt
haben, sind
Schwierigkeiten
spätestens ab jenem
Zeitpunkt zu erwarten,
zu dem ein behinderter
Mensch das nicht
barrierefreie Angebot
wahrnimmt und auf dem
Wege über ein im Gesetz
vorgesehenes
Schlichtungsverfahren
ein Klagsrecht erwirbt:
Solche Anbieter sind gut
beraten, Etappenpläne
auszuarbeiten. Anbieter,
die ihrer Verpflichtung
nicht nachgekommen sind,
haben überdies damit zu
rechnen, dass behinderte
Menschen und deren
Organisationen sämtliche
rechtlichen
Möglichkeiten, die ab
2015 zur Verfügung
stehen werden, auch
ausschöpfen.
Erfolgreiche
Etappenpläne hat die ÖAR
nach Einführung des
B-BGStG 2006 u. a. mit
der ÖBB ausgearbeitet,
mit städtischen
Nahverkehrsanbietern wie
den LINZ AG LINIEN, mit
regionalen Betreibern
wie der Raaber Bahn, die
jeweils kontinuierlich
Verbesserungen im Rahmen
innovativer Projekte
entlang deren Strecken
und am rollenden
Material vornehmen, wie
Investitionen in
Niederflurfahrzeuge,
barrierefreie
Bahnsteige, taktile
Leitsysteme,
Blinden-Akustikanlagen
etc.“
Positive Beispiele
österreichischer
Bahnbetreiber:
ÖBB,WESTbahn und SLB (Pinzgauer
Lokalbahn)
Anbieter wie die
WESTbahn punkten mit
modernen, geräumigen
Fahrzeugen, welche gemäß
den Vorgaben TSI PRM
ausgestattet sind und
sich insbesondere durch
den individuellen
Service mit einem
Steward pro Wagon vom
Mitbewerber abheben, was
speziell Menschen mit
besonderen Bedürfnissen
oder eingeschränkter
Mobilität zugute kommt.
Seitens der ÖBB
koordiniert das Team für
„barrierefreies Reisen“
die Anliegen der
reisenden Kunden mit
besonderen Bedürfnissen.
Es nimmt weiters an
europäischen und
nationalen Forschungs-
und
Entwicklungsprojekten
zur Verbesserung von
Barrierefreiheit im
Eisenbahnwesen teil, wie
dem Projekt „Innomat“
mit dem Ziel der
Entwicklung eines
barrierefreien
Fahrkartenautomaten
unter der Leitung der
Donau-Universität Krems.
Neben einschlägigen
Projekten der SLB
(Salzburger Lokalbahn)
ist die Pinzgauer
Lokalbahn als regionaler
Anbieter ein weiteres
positives Beispiel zur
Schaffung von
Barrierefreiheit Die
Pinzgauer Lokalbahn hat
in
Niederflur-Neufahrzeuge
investiert, und darüber
hinaus in bauliche
Maßnahmen wie
barrierefreie Bahnhöfe,
insbesondere am
wiedererrichteten
Streckenabschnitt
zwischen Mittersill und
Krimml.
|
OBEN: Persönliches Service für Menschen mit eingeschränkter
Mobilität durch die Stewards der WESTbahn.
Foto: Karl Regner
MITTE: Fertigteil-Bahnsteig UNTERTULLNERBACH, taktile Blindenleitplatten,
integriert in die Fertigteilelemente.
Foto: Gmundner Fertigteile
UNTEN:MBB Palfinger Trainlift TR 100 für den ÖBB Railjet.
Foto:MBB Palfinger
|
Nationale Normen in
Österreich und den EU
Mitgliedstaaten
In Österreich wurde im
Hochbau dem B-BGStG
insofern Rechnung
getragen, als die neue
Ö-Norm B 1600
(Barrierefreies Bauen –
Planungsgrundlagen)
unter Mitarbeit der ÖAR
im April 2011 erschienen
ist. In diesem
Zusammenhang sei
erwähnt, dass das
Institut für
Verkehrswissenschaften
der Technischen
UniversitätWien im
Bereich der Lehre
gemeinsam mit den Wiener
Linien und der ÖAR in
regelmäßigen Abständen
einen „Lehrgang für
Barrierefreiheit im
öffentlichen Raum“ für
Verkehrsplaner,
Architekten, Vertreter
aus der öffentlichen
Verwaltung anbietet.
Nationale Normen
innerhalb der
Mitgliedstaaten der EU
decken die kommunale
Ebene wie den Bereich
„Fahrdienst für die
Beförderung von
Rollstuhlfahrern mit
crashgetesteten
Rollstuhlfahrer-
Rückhaltesystemen“. Hier
sei die neue Deutsche
Industrienorm DIN 75078,
betreffend die
Beförderung von Menschen
im Rollstuhl, genannt,
sowie ein aktuelles
europäisches best
practice example aus
Großbritannien, das
Wheelchair-Passport
Scheme: BSI PAS-900
(Code of Practice), ein
Dienstleistungssystem,
das auf eigenen Wunsch
von Personen mit
eingeschränkter
Mobilität den
befördernden Betreiber
über deren besondere
Bedürfnisse informiert,
um so individuell darauf
eingehen zu können. Für
Interessierte beleuchten
wir österreichische und
europäische best
practice example zum
Thema Barrierefreiheit
wie das Programm „AccésPlus“
der SNCF und „Mobihelfer“
der SBB, sowie im Detail
die TSI PRM.
|
MBB Palfinger Medilift LB 300 für Linienbusse gemäß EU Richtlinie
2001/85/EG.
Foto:MBB Palfinger
|
Die Autoren |
|
Dr. Hansjörg Hofer
ist seit 1985
Fachexperte im
Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz und
stellvertretender
Sektionschef der
Fachsektion „Behinderung
und Pflegevorsorge“.
Seit 1. September 2011
ist er stellvertretender
Behindertenanwalt. |
|
Mag. Sabine Neusüß
ist
Behindertenbeauftragte
der Stadt Salzburg. U.
a. ist sie zuständig für
Projekte jeglicher Art,
Planberatungen für
Neubauten und
Sanierungen, Finanzen,
Subventionen,
Organisation des
Behindertenbeirats und
erste Anlaufstelle für
Menschen mit
Beeinträchtigungen. |
|
Monika Schmerold
ist im Beauftragten
Center der Stadt
Salzburg zuständig für
Sozialberatung im
Allgemeinen und
Projektassistenz im
Frauenbüro. Weiters
unterstützt sie, auch
aufgrund ihrer ganz
speziellen Sichtweise
als Frau im Rollstuhl,
Frau Mag. Neusüß und
vertritt sie bei
Abwesenheit. |
|
DI Christian Osterer
studierte
Maschinenbau-
Verkehrstechnik mit dem
Schwerpunkt
„Eisenbahnbau und
Seilbahntechnik“ an der
Technischen Universität
Graz. Seit Sommer 2011
arbeitet er bei der
Salzburger Lokalbahn im
Center „Stadt- und
Regionalverkehr“. |
|
Heinz Reischl
leitet seit der Fusion
des Stadtbus der
Salzburg AG den
Linienverkehr bei der
ALBUS Salzburg
Verkehrsbetrieb GmbH.
Vorher war er als
Betriebsleiter für den
Dieselbusbereich der
Salzburg AG/StadtBus
verantwortlich. Mit März
2006 wurde Herr Reischl
zum Einzelprokuristen
der Albus ernannt. |
|
Angelika Gasteiner
ist zuständig für
Kundenservice des
StadtBus bei der
Salzburg AG und u. a.
Projektleiterin des EU
Projektes „AENEAS“, das
die Mobilität von
älteren Menschen
fördert. |
|
Benjamin Petutschnig
ist internationaler
Experte für
Barrierefreiheit. Er
arbeitet seit 18 Jahren
in Industrieprojekten
und interdisziplinären
„F & E“-Projekten zur
Schaffung von
Barrierefreiheit
innerhalb des
Öffentlichenund
Individualverkehrs auf
europäischer, nationaler
und kommunaler Ebene.
Neben der
Beratungstätigkeit in
internationalen
Verkehrsprojekten, zum
Thema Barrierefreiheit,
Produktentwicklung
technischer Hilfsmittel
und Dienstleistungen,
erstellt seine Firma BP
International Consulting
Etappenpläne für
Verkehrsbetreiber, deren
Umsetzung er in
Kooperation mit der ÖAR
begleitet. |
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Mag. Peter Haibach
ist Herausgeber,
Robert Schrempf und
Michael Behringer
sind Mitglieder im
Redaktionsteam von
Regionale Schienen. |
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